Das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes sieht vor, dass die meisten Schutzmaßnahmen entfallen. Entsprechend hat das Land die Corona-Verordnung grundlegend überarbeitet. Die Corona-Verordnung Sport vom 26. November 2021 wurde am 18. März 2022 aufgehoben.
Was bedeutet das nun konkret für das Tauchen bei uns ?
Als Orientierungshilfe habe ich für euch die Checkliste für Freizeittaucher sowie Teilnehmer von Tauchkursen und Tauchaktivitäten der Tauchschule Taucherwelt als Zusammenfassung von Prüfpunkten überarbeitet. Zudem gibt es einen überarbeiteten ärztlichen Fragebogen zur Anmeldung von Tauchkursen.
Die überarbeiteten Listen und Formulare sowie alle relevanten Punkte zum Thema Corona & Tauchen unter folgendem Link informieren:
Wenn man sich den Regeln bewusst bleibt, ist die Risikominderung für das Sporttauchen einfach. Eine Ansteckung in Seen oder im Meer ist äußerst unwahrscheinlich. Die Gefahr lauert eher davor oder danach.
Unter Wasser ist kein „social discancing“, d.h. keine Abstandsregelung erforderlich.
COVID-19 hasst Tauchen. Bisher gibt es keine Hinweise, dass das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) im Wasser übertragen wird. Zusammen mit der umfangreichen Ausrüstung wie Anzug, Tauchmaske, Atemregler ist das Ansteckungsrisiko sehr gering.
Neues Verfahren zur medizinischen Untersuchung für Taucher
Aufgrund neuer medizinischer Erkenntnisse und Betrachtungsweisen sowie der aktuellen COVID-19-Bedenken gibt es ein neues Verfahren: Den 2020 Diver Medical Participant Questionnaire Stand 02/22. Dieser ist ab sofort zu verwenden. Das neue Verfahren besteht aus drei Komponenten:
1. Der tauchmedizinische Fragebogen für Teilnehmer wird vom Taucher ausgefüllt.
2. Der tauchärztliche Beurteilungsbogen wird vom Arzt ausgefüllt, der den Taucher auf seine Tauchfähigkeit untersucht, wenn eine ärztliche Bestätigung zum Tauchen erforderlich ist.
3. Die Tauchmedizinische Anleitung für den Arzt ist eine Fachempfehlung für Ärzte, die Zusatzinformationen zum Zusammenhang bestimmter Gesundheitszustände mit dem Tauchen suchen.
Die ersten beiden Seiten umfassen den Fragebogen und die dritte Seite beinhaltet die ärztliche Beurteilung, falls der Tauchkandidat eine der Aussagen mit „ja“ bestätigt. Dieser zweistufige Ansatz ermöglicht höhere Präzision bei der Bestimmung der Personen, die sich ärztlich untersuchen lassen müssen. Viele Taucher werden nur zu den 10 Aussagen der ersten Seite Stellung nehmen müssen - beantworten sie diese durchgehend mit „nein“, benötigen sie keine ärztliche Untersuchung.
Diese Dokumente und Links enthalten Tipps der Prävention und Reduktion von Risiken zur Risikoprävention und zur Reduzierung von Risiken.
Würtembergischer Landesverband für Tauchsport
Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten
Einschätzung der aktuellen Lage in Baden-Württemberg
Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnung
Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Informationen für Reisende
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-regelungen-1735032
COVID-19 Dashboard by the Center for Systems Science and Engineering (CSSE) at Johns Hopkins University (JHU)
https://gisanddata.maps.arcgis.com/apps/opsdashboard/index.html#/bda7594740fd40299423467b48e9ecf6